Kann auch Fahrradzubehör mit aufgenommen werden?
Ja, als leasingfähiges Zubehör gilt alles, was zusätzlich fest am Fahrrad verbaut werden kann oder der Sicherung des Rades dient wie z.B. Klickpedale, Gepäckträger, Tacho oder Fahrradschloss. Ebenfalls möglich im Rahmen des Bike-Leasing ist auch nicht fest montierbares Zubehör wie beispielsweise Taschen. Diese sind bei Verlust oder Diebstahl über die Versicherung abgedeckt. Allerdings ist für nicht fest verbautes Zubehör die Entschädigungsleistung auf 1.000,- Euro jährlich und pro Versicherungsfall auf 350,- Euro begrenzt.
Komplett ausgeschlossen ist beispielsweise Bekleidung.
Zuletzt aktualisiert am 03.07.2023 von Marketing_2023.