Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?

Der Arbeitnehmer ist berechtigt das Leasingbike am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von WÜRTH LEASING zu erwerben, falls ihm ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet wird. Ein Anspruch auf Erhalt eines solchen Übernahmeangebotes sowie generell auf den Erwerb des Leasingbikes durch den Arbeitnehmer besteht nicht. Wenn der Arbeitnehmer ein Kaufangebot am Ende des Nutzungsvertrages annimmt und seine Pflichten aus dem entsprechenden Kaufvertrag fristgemäß erfüllt, ist er nicht zur Herausgabe des Dienstfahrrads sowie dem Zubehör gemäß den vorstehenden Bestimmungen verpflichtet.
Sollte der Arbeitnehmer das Kaufangebot nicht annehmen, so wird das Leasingbike innerhalb Deutschlands kostenlos von einer Wunschadresse des Nutzers abgeholt.

 

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2023 von Marketing_2023.

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