Digitales Mitarbeiter-PC-Programm – steuerbegünstigt & kostenneutral für Arbeitgebende
Moderne IT-Geräte für Arbeitnehmende – einfach, digital und mit minimalem Aufwand für Ihre HR.
Das zeichnet uns aus:
Kostenneutral
Mitarbeitende erhalten moderne IT-Ausstattung, ohne dass dem Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen.
Digital
Die gesamte Beantragung und Verwaltung läuft voll digital – schnell, papierlos und mit minimalem Aufwand für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
Große Auswahl
Arbeitnehmende profitieren von einer großen Auswahl an Geräten und Konfigurationen – passend zu ihren individuellen Bedürfnissen.
Vorteile
FÜR ARbeitgebende
- Kostenneutrales Benefit
- Mitarbeiter-Incentive aus dem Hause Würth
- Digitale Abwicklung über unseren MPP-Shop
- Geringer Verwaltungsaufwand durch smarte Prozesse
FÜR ARBEITNEHMENDE
- Steuervorteile im Rahmen der Gehaltsumwandlung bei 100%iger privater Nutzung
- IT-Geräte namhafter Hersteller (z.B. Apple, Samsung, HP)
- Digitale Abwicklung über unseren MPP-Shop
- Über 1.000 sofort verfügbare IT-Geräte
- Premium-Elektronikversicherung bei z.B.: Bruchschäden, Diebstahl, Wasserschäden*
- Ganzjährige Bestellmöglichkeit
*Auszug der versicherten Gefahren - der volle Umfang ist den geltenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Der Weg zum IT-Gerät
1. Vertragspaket unterzeichnen
Die Arbeitgebenden unterzeichnen unser Vertragspaket und informieren die Arbeitnehmenden über das Angebot.
2. Zugang MPP-Shop
Das Unternehmen erhält den individualisierten Link zum MPP-Shop, über den die Arbeitnehmenden ein Konto sowie ein Budget anfragen können.
3. Budgetfreigabe
Freigabe des Kontos bzw. Budgets durch die MPP-Beauftragten in unserem MPP-Shop.
4. Geräteauswahl
Auswahl der Wunschartikel in unserem MPP-Shop durch den Arbeitnehmenden.
5. Nutzungsvertrag
Im Rahmen des Bestellabschlusses wird der Nutzungsvertrag über die Artikel als Ergänzung zum Arbeitsvertrag geschlossen.
6. Versand & Erhalt
Versand der Bestellung durch den Lieferanten sowie Entgegennahme des Paketes durch den Arbeitnehmenden.
7. Start Leasingvertrag
Übernahme der erhaltenen Artikel im MPPShop. Start des Leasingvertrages zum 1. des Folgemonats.
ALLGEMEINE FRAGEN ZUM MITARBEITER-PC-PROGRAMM (MPP)
Das Mitarbeiter-PC-Programm wird seit vielen Jahren offiziell von der Bundesregierung im Rahmen der Initiative D-21 gefördert. In diesem Zusammenhang haben Sie die Möglichkeit, für eine Laufzeit von 24 Monaten mittels einer Gehaltsumwandlung steuerlich begünstigt aktuellste IT-Geräte auch privat zu nutzen. Der Vorteil dieses Programms ist, dass die von Ihrem Unternehmen geleasten und den Arbeitnehmenden überlassenen Geräte steuerfrei sind. Dadurch erhalten Sie in der Regel einen Preisvorteil gegenüber dem Barzahlungspreis des Gerätes.
Die Geräte können Sie auch privat uneingeschränkt nutzen. Während der 24-monatigen Leasingzeit bleiben die Geräte Eigentum der Leasinggesellschaft. Sie sind über den gesamten Zeitraum mit einer Premium-Elektronikversicherung abgesichert.
Die monatlichen Bruttoraten gemäß Ihrer Bestellung werden automatisch in Form der Gehaltsumwandlung mit Ihrem Entgelt verrechnet. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt um diesen Betrag, was zu einer individuellen Steuerersparnis führt. Diese Ersparnis können Sie mit Hilfe des Vorteilsrechners im MPP-Shop kalkulieren.
Die Gehaltsumwandlung beginnt am nächsten Monatsersten des auf die Auslieferung und Übernahme Ihrer Bestellung folgenden Monats und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Die Teilnahmebedingungen bestimmen Ihre Arbeitgebenden. Bitte wenn Sie sich bei Fragen an Ihre Personalabteilung.
Es dürfen alle teilnahmeberechtigten Mitarbeitenden und deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben, die MPP Geräte nutzen.
Grundsätzlich können Sie Bestellungen innerhalb Ihres freigegebenen Budgets tätigen. Die Regelungen sind abhängig von der Vereinbarung in Ihrem Unternehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Personalabteilung.
Die sozialversicherungspflichtigen Beiträge werden weiterhin auf Grundlage des ungeminderten Bruttogehalts abgezogen und verändern sich nicht.
Da es sich um eine Anschaffung seitens Ihres Arbeitgebenden handelt, müssen Sie diesen auch nicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.
Da es sich steuerrechtlich um betriebliche Geräte des Arbeitgebenden handelt, die dem Mitarbeitenden zur privaten Nutzung überlassen werden, können Sie privat keine Gerätekosten im Rahmen Ihrer privaten Einkommensteuererklärung geltend machen.
Eine allgemeingültige Aussage ist leider nicht möglich. Der individuelle Vorteil hängt von einer Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz sowie dem Gesamtpreis der gewünschten Geräte und des Zubehörs ab. Im MPP-Shop können Sie mit Hilfe des Vorteilsrechners eine individuelle Berechnungen vornehmen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass der tatsächliche steuerliche Vorteil beispielsweise aufgrund von Freibeträgen oder sonstigen Vorteilen abweichen kann.
Budgetrelevante Aspekte
Die Personalabteilung legt für jeden Mitarbeitenden eine maximale Gesamt-Bruttoleasingrate als Budget fest. Innerhalb dieses Budgets, das nicht zwingend vollständig ausgeschöpft werden muss, können Sie Bestellungen auslösen. Es bietet Ihnen die Flexibilität, je nach Bedarf Artikel auszuwählen und Ihr Budget entsprechend einzuteilen.
Bei Fragen zur Budgetfreigabe bzw. Budgeterhöhung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Personalabteilung.
Sie können bis zum Ihnen mitgeteilten Maximalbudget Bestellungen im Shop auslösen. Jede getätigte Bestellung, unabhängig von Zeitpunkt und Anzahl, reduziert Ihr verfügbares Budget. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, mehrere Bestellungen zu verschiedenen Zeitpunkten durchzuführen und dennoch im Rahmen Ihres festgelegten Maximalbudgets zu bleiben.
TIPP:
- Überprüfen Sie die Bruttoleasingrate für jeden Artikel direkt am Produkt, da diese unmittelbar neben dem jeweiligen Artikel angezeigt wird.
- Mithilfe des Vorteilsrechners kann jede/r Mitarbeitende die individuelle Ersparnis berechnen.
- Behalten Sie den Ablauf des 24-monatigen MPP-Vertrages im Blick und planen Sie entsprechend.
Nach Ablauf des jeweiligen 24-monatigen MPP-Vertrags muss das Budget erneut beantragt werden.
Produktrelevante Aspekte
Alle im MPP-Shop angebotenen Geräte sind neu und originalverpackt. Es handelt sich nicht um Ausstellungsstücke oder sogenannte B-Ware.
Alle Geräte werden mit dem vom Hersteller vorgesehenen Zubehör versendet. Weitere Informationen entnehmen Sie den technischen Details beim gewünschten Produkt.
Alle Schäden, die sowohl unmittelbar als auch zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, unabhängig davon, ob es sich um Garantie- oder Versicherungsschäden handelt, werden über unseren Lieferanten HiFi extra GmbH abgewickelt. Der Entgeltverzicht bleibt unverändert, auch wenn die Geräte zwischenzeitlich aufgrund von Reparaturen beispielsweise nicht genutzt werden können. Dies gilt auch im Falle von Diebstahl der Geräte, bei dem in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige erstattet werden muss. Die Schadenmeldung erfolgt über den MPP-Shop. Im Falle eines Schadens, der direkt bei der Lieferung auftritt und das Gerät unbrauchbar macht, bitten wir Sie, den Vorfall umgehend sowohl an die Würth Leasing GmbH & Co. KG unter mpp@wuerth-leasing.de als auch an den Händler unter extra@hifi-extra.de zu melden.
Hier finden Sie eine Anleitung zum Melden eines Schadenfalles.
Die Vereinbarung regelt u.a. folgende Punkte:
- Laufzeit des Vertrages (24 Monate)
- Nutzungsumfang der überlassenen Produkte
- Vorgehensweise bei Unternehmensaustritt, Kündigung, Mutterschutz oder Zahlungsunfähigkeit des Mitarbeitenden vor Ende der Vertragslaufzeit.
Allgemeine Informationen & technische Details zum Produkt entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung im MPP-Shop. Falls die technischen Details nicht ausreichend genannt sind, möchten wir Sie bitten, weitere Details direkt über die Hersteller-Webseite in Erfahrung zu bringen. Bei Fragen hinsichtlich der Funktionen und Installation Ihres Gerätes wenden Sie sich bitte direkt an den Servicekontakt des jeweiligen Herstellers.
Lieferrelevante Aspekte
Die Auslieferung erfolgt in dem im MPP-Shop angegegeben Zeitfenster nach der Bestellung. Bitte berücksichtigen Sie, dass es aufgrund von unvorhersehbaren Verfügbarkeitsänderungen zu Verzögerungen kommen kann.
Vor Quittierung des Erhalts beim Spediteur muss auf die Unversehrtheit der Verpackung geachtet werden. Weist die Verpackung gravierende Schäden auf, bitten wir Sie dies zu fotografieren und umgehend an die Würth Leasing GmbH & Co. KG bzw. an den Lieferanten HiFi extra GmbH zu melden bzw. die Annahme der Sendung zu verweigern. Prüfen Sie zudem nach der Annahme, ob der Inhalt der Lieferung korrekt ist und mit dem Lieferschein übereinstimmt.
Bitte melden Sie sich zunächst im MPP-Shop mit Ihren Zugangsdaten an. Gehen Sie dann im Menü oben rechts zu „Bestellungen“. Stehen Geräte zur Übernahme an, sehen Sie das direkt auf Ihrer Startseite. Alternativ dazu können Sie zum Menüpunk „Bestellungen“ wechseln. Dort können Sie jeden Artikel mit Seriennummer bestätigen.
Die Vereinbarung regelt u.a. folgende Punkte:
- Laufzeit des Vertrages (24 Monate)
- Nutzungsumfang der überlassenen Produkte
- Vorgehensweise bei Unternehmensaustritt, Kündigung, Mutterschutz oder Zahlungsunfähigkeit des Mitarbeitenden vor Ende der Vertragslaufzeit.
Nachdem Sie dem Nutzungsvertrag im MPP-Shop zugestimmt haben haben, wird die Auslieferung veranlasst. Ein Rücktritt vom Vertrag in den folgenden 24 Monaten ist nicht möglich.
Das ist nicht möglich, die 24-monatige Nutzungsdauer ist in jedem Fall einzuhalten.
Grundsätzlich gilt: Die MPP-Raten müssen aus den sonstigen Bezügen weiterhin an die Arbeitgebenden bezahlt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit dieses Nutzungsvertrages lässt dies den Bestand des Nutzungsvertrages unberührt.
In diesem Falle werden die Nutzungsgebühren vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie folgt berechnet: Betrag in Höhe der Summe der vereinbarten monatlichen Nutzungsgebühren für die restliche Vertragslaufzeit in Monaten. Bei der Ermittlung dieses Betrages wird der Arbeitgebende ersparte Aufwendungen oder andere, ihm erwachsende Vorteile, insbesondere Zinsvorteile, anrechnen. Der sich hieraus ergebende Betrag wird von den dem Arbeitnehmende noch zustehenden Ansprüchen auf Zahlung von Vergütung, Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt oder sonstiger Lohnersatzleitungen in Abzug gebracht.
Reichen die Zahlungsansprüche des Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen zur Deckung des Betrages nicht aus, wird der Arbeitgebende dem Arbeitnehmenden den Differenzbetrag in Rechnung stellen.
Zahlt der Arbeitnehmende den Differenzbetrag nicht binnen der in der Rechnung angegebenen angemessenen Zahlungsfrist und übersteigt der Rechnungsbetrag zwei der ursprünglichen monatlichen Nutzungsgebühren, ist der Arbeitgebende zur fristlosen Kündigung gem. § 6 Nr. 3 dieses Nutzungsvertrages berechtigt.
Die Zahlung des zuvor genannten Betrages führt nicht zu einem Eigentumsübergang des jeweiligen Leasingobjekts, sondern regelt lediglich die weitere Zahlungsverpflichtung des Nutzers bis zum regulären Laufzeitende des Nutzungsvertrages. Ein Eigentumsübergang ist nur gemäß der Bedingung aus § 8.3 dieses Vertrages möglich
Sie erhalten etwa 4 - 6 Wochen vor Ablauf des Nutzungsvertrages, eine Benachrichtigung von der Würth Leasing GmbH & Co. KG.
Sollten Sie nach Ablauf des Nutzungsvertrages ein Kaufangebot annehmen, erhalten Sie eine Rechnung über den Gerätepreis. Dieser Betrag wird nicht wie zuvor die Nutzungsraten vom Gehalt umgewandelt, sondern muss an die Würth Leasing überwiesen werden. Im Falle einer Rückgabe müssen Sie die Geräte an die Würth Leasing GmbH & Co. KG zurücksenden. Hierbei ist wichtig, dass alle Komponenten der Ausgangslieferung vollständig enthalten sind. Die Versandkosten werden in diesem Fall durch Sie getragen.
Sie möchten weitere Informationen? Hier können Sie sich unseren Flyer herunterladen.